Gemäss der in 2009 als „Cookie-Richtlinie“ bezeichneten Richtlinie Nr. 2009/136/EG wurden neue Vorschriften zum Umgang mit Cookies erlassen. Wir verweisen auf Artikel 2 Nr. 5
Demzufolge dürfen Anbieter von Webseiten und Apps Informationen, die in den Geräten (PC, Tablets, Smartphones etc.) des Nutzers gespeichert sind, nur dann erheben und speichern, wenn:
1. der Nutzer darüber klar und umfassend informiert worden ist, und
2. der Nutzer in die Datenerhebung und -speicherung eingewilligt hat.
Die Umsetzung in Deutschland ist gemäß § 13 Abs. 1 und 15 Abs. 3 des Telemediengesetzes (kurz: TMG) geregelt.
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Wir hoffen auf rege Teilnahme unserer Gastpiloten.
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